Kanzlei für Verkehrsrecht
München

Die Kanzlei Timm ist seit über 40 Jahren eine der führenden Anwaltskanzleien für Verkehrsrecht in München.

Neben dem Verkehrsrecht sind die Schwerpunkte der Kanzlei verwaltungsrechtliche Führerscheinverfahren, die Verteidigung in strafrechtlichen Verkehrsverfahren und Bußgeldverfahren sowie Unfallschadensregulierung.
Besondere Expertise hat sich die Kanzlei in den letzten Jahren bei der effektiven anwaltlichen Beratung im Rahmen der Eignungsüberprüfung zum Führen von Kraftfahrzeugen, insbesondere Medizisch Psychologischen Gutachten und Facharztgutachten, erworben. In enger Kooperation mit Verkehrspsychologen und Fachärzten hilft die Kanzlei im Rahmen des gesamten Verfahrens bis zur Wiedererteilung bzw. bei der Vehinderung der Entziehung der Fahrerlaubnis. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf die Auswahl der Begutachtungsstellen und der gesamten Kommunikation mit den Behörden gelegt; bis zur notwendigen Durchsetzung der Rechte der Mandanten vor den Verwaltungsgerichten.

Deutschlands Top Rechtsanwälte 2023 – FOCUS

Die Kanzlei Timm wird das zehnte Jahr in Folge als herausragende Kanzlei in Sachen Verkehrsrecht benannt.
Das Magazin FOCUS Spezial ermittelt durch Befragung von Rechtsanwälten unter dem Titel „Deutschlands Top Anwälte“ eine Übersicht führender Kanzleien in ganz Deutschland, welche nach Referenzen, Empfehlungen und Berufserfahrung ausgewählt wurden.

Die besten Kanzleien 2023 – Stern

In einer Liste von 205 Kanzleien für Privatmandanten in Deutschland wird die Kanzlei Timm als eine von drei Kanzleien im Verkehrsrecht in München gelistet. Das Magazin „stern“ erhebt mit Hilfe des Marktforschungsinstitutes „statista“ welches nach einer Befragung von 29.989 Juristen die besten Anwaltskanzleien ermittelt haben. Insgesamt 4.010 Teilnehmer haben 17.581 Empfehlungen gegeben.

Tätigkeitsbereiche

Verkehrsstrafrecht

Eine Besonderheit des Verkehrsstrafrechtes ist die Tatsache, dass jeder unbescholtene Verkehrsteilnehmer plötzlich einer Situation ausgesetzt sein kann, welche zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der örtlichen Polizeibehörden oder Staatsanwaltschaft führt. Allen voran gilt dies für den Tatbestand der Körperverletzung im Rahmen eines Verkehrsunfalles und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gem. § 142 StGB, hinlänglich „Unfallflucht“, welcher zum Beispiel schon durch eine leichte Berührung eines anderes Fahrzeuges beim Aus- oder Einparken ganz besonders schwerwiegende Folgen haben kann.
Selbstverständlich kann zudem jedes andere große oder kleine Verkehrsvergehen oder die Fahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss strafrechtliche Folgen haben, bei der man anwaltliche Hilfe benötigt.

Bußgeldverfahren

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Rotlichtvergehen, aber auch Verstöße gegen das Nutzungsverbot eines Mobiltelefons oder die 0,5-Promille-Grenze machen den Kern des Ordnungswidrigkeitenrechts im Verkehr aus. 
Nur sehr selten ist es sinnvoll, ohne anwaltliche Hilfe gegen Bußgeldbescheide vorzugehen. Eher schädlich ist es in den meisten Fällen, eigene Argumente gegen den Vorwurf der Bußgeldbehörden zu formulieren; noch dazu, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, welche in den meisten Fällen alle Auslagen und Gebühren – auch die des Rechtsanwaltes – übernimmt.
Unsere Erfolgsquote bestätigt uns seit Jahrzehnten, dass es sinnvoll ist, sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe zur Wehr zu setzen.

Führerscheinverfahren

Viele Führerscheinstellen formulieren führerscheinrechtliche Maßnahmen (Aufforderung zur Begutachtung oder Führerscheinentzug) so kompliziert und verklausuliert, dass auch wir Fachleute gelegentlich Anordnungen oder Aufforderungen mehrfach lesen müssen, um zu verstehen, was der Führerscheininhaber nun tun soll. Trotz der Vereinfachung des Punktesystems wird auch in Zukunft unsere anwaltliche Beratung in Verbindung mit Begutachtungsstellen, Verkehrspsychologen und Rechtsmedizinern sowie dem Verkehrszentralregister immer wichtiger. In keinem anderen Rechtsgebiet kann unseren Mandanten so viel und umfangreich geholfen werden, wie hier.

Unfallschadenregulierung

Bei nahezu allen Verkehrsunfällen gibt es im Rahmen der Schadensregulierung Probleme mit der Abwicklung der berechtigten Ansprüche gegenüber den Haftpflichtversicherungen. Die Kanzlei bietet von Beginn an kompetente Hilfe in enger Zusammenarbeit mit Sachverständigen, Werkstätten und Ärzten. Neben der außergerichtlichen Vertretung setzen wir die Ansprüche der Geschädigten vor den Zivilgerichten durch.

Anwälte

Florian Timm

Rechtsanwalt Florian Timm, Fachanwalt für Verkehrsrecht, absolvierte 1993 sein Studium an der Universität Passau.  Nach mehrjähriger Tätigkeit außerhalb der Kanzlei – unter anderem in Berlin – übernahm er 2007 die Kanzlei und baute den Schwerpunkt der Kanzlei um den Bereich des Führerscheinrechtes aus. Neben der Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren und der Unterstützung bei der Unfallschadensregulierung berät Rechtsanwalt Florian Timm Führerscheinbewerber oder -inhaber nach Entziehung der Fahrerlaubnis in dem Verfahren zur Eignungsüberprüfung zum Führen von Kraftfahrzeugen gegenüber Führerscheinbehörden.  Seit 2015 ist er ehrenamtlicher Richter des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München.  Florian Timm engagiert sich neben seiner beruflichen Tätigkeit im kulturellen Bereich.  Er war Gründungsmitglied der Hofkapelle München und für die Durchführung des musikalischen Programmes des Festivals ›Residenzwoche München‹ bis 2008 mitverantwortlich.  Seit 2010 ist Florian Timm im Vorstand der Johann-Adolph-Hasse-Gesellschaft München.

Niels C. Timm

Rechtsanwalt Niels C. Timm gründete 1965 seine eigene Kanzlei in München mit den Schwerpunkten Schadensregulierung und Scheidungen. 1977 entschied sich Rechtsanwalt Timm zur Spezialisierung auf den Bereich des Verkehrsrechtes. Am Sendlinger Tor entwickelte sich die Kanzlei zu einer der führenden auf dem Gebiet des Verkehrsrechtes im Großraum München.  Seit 2007 bringt er trotz seines fortgeschrittenen Alters seine Erfahrung als Spezialist im Bereich Verkehrsstrafrecht in die Kanzlei ein.  Ständige Begleiter seines beruflichen Werdegangs waren ehrenamtliche Verpflichtungen: Seit 1974 war er Mitglied des Ehrengerichts (heute: Anwaltsgericht des Bezirkes der Rechtsanwaltskammer München) Für seine Tätigkeit als  geschäftsleitender Vorsitzender bekam er das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen. Von 1976 bis 1983 vertrat Rechtsanwalt Niels C. Timm mehrfach fiktive Mandanten in der ZDF-Fernsehreihe »Ehen vor Gericht« und »Verkehrsgericht«.

Kontakt

RAe Florian Timm & Niels C. Timm
Herzog-Wilhelm-Straße 27
80331 München
Tel.: 089 – 2323 1952
Fax: 089 – 2323 1963
Email: rae[at]kanzlei-timm.de
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Ausreichend Parkmöglichkeiten finden sich vor dem Haus bzw. in unmittelbarer Nähe.