RA Florian Timm absolvierte sein Studium an der Universität Passau und nutze die Zeit des Referendariats, um in Anwaltskanzleien und Filmproduktionsfirmen in München und London schon frühzeitig spezielle Kenntnisse in den Bereichen Medien- und Veranstaltungsrecht zu erlangen.

Die mehrjährige Tätigkeit in der Werbezeitenvermarktung der ProSieben Media AG und nachfolgend im Präsidium der größten künstlerischen Hochschule in Deutschland, der Universität der Künste Berlin, schuf einen Fundus an Erfahrungen, der es ihm ermöglichte, im Medienbereich und auf künstlerisch/kulturellem Territorium juristisch beratend und vertretend tätig zu sein.

Mit der Gründung der eigenen Kanzlei in Berlin widmete sich Rechtsanwalt Timm bevorzugt dem Gebiet des Medien- und Urheberrechtes und der Beratung von Musikern und Künstlern in vertraglichen Angelegenheiten. Der Umzug von Berlin nach München erfolgte im Jahr 2003. Seine Schwerpunkte erweiterte Rechtsanwalt Florian Timm um den Bereich des Verkehrsrechts, das - durch die Spezialisierung seines Vaters - inhaltlich seit Anfang der 1990er Jahre ein zweites Standbein war.

Rechtsanwalt Florian Timm widmet seine Zeit neben der Tätigkeit als Anwalt dem Kulturbetrieb. Er ist Gründungsmitglied und Gesellschafter der Hofkapelle München UG (haftungsbeschränkt), deren Orchester sich unter seiner Mitarbeit in den letzten Jahren zu Bayerns renommiertestem Barockorchester entwickelt hat. Für das musikalische Programm des Festivals Residenzwoche München, die er initiiert hat, war er in den Jahren 2003 bis 2008 mitverantwortlich - aufgrund mangelnder Unterstützung staatlicher Institutionen hat er sich 2009 zurück gezogen. Als Vorstandsvorsitzender des Fördervereins Klingendes Museum Berlin setzt er sich seit 2000 für die musikalische Bildung von Kindern ein. Bis Ende 2007 betreute er geschäftsführend den Karl Graf Spreti Sonderfonds der Bayerischen Volksstiftung.